Wunsch- und Wahlrecht

Wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung im Bereich der Zugangswege für die Rehabilitation von Patientinnen und Patienten informieren. Ab dem 01.07.2023 führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein neues Verfahren für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten an Reha-Kliniken ein. Dieses Verfahren nennt sich qualitätsorientierte Zuweisung und es wird einen neuen Antrag der Deutschen Rentenversicherung geben.

Das Wunsch- und Wahlrecht von Patientinnen und Patienten in Bezug auf die Wahl Ihrer Wunscheinrichtung wird in diesem neuen Verfahren höher gewichtet. Daher können Sie nun selbst entscheiden, wo Sie Ihre Rehabilitation absolvieren werden (sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen).

Um das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten entsprechend zu berücksichtigen, wird es eine Anlage zum Antrag geben die es möglich macht über die Auswahl der Rehabilitationsklinik unter der Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse (persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse) auszuwählen. 
Wir möchten Sie hierfür sensibilisieren und Ihnen zeigen, dass unsere Einrichtung durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nachweislich eine nachhaltige, sehr gute Qualität bietet und wir bereits auch zahlreiche Patientinnen und Patienten erfolgreich behandelt haben.

Stellen Sie selbst sicher, dass Sie eine wohnortnahe Rehabilitation erlangen.