Ergotherapie

Nach Verletzung, Operation oder Krankheit kann die Ergotherapie helfen, die Beweglichkeit wiederherzustellen, die Muskulatur zu kräftigen, das Tasten und Spüren wieder zu erfühlen.

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung in der Orthopädie ist die größtmögliche Selbständigkeit des Patienten in der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung. Zudem lernt der Patient sich zu schonen und schmerzarm zu bewegen, sodass er künftig aktiv und selbstbestimmt sein Leben gestalten kann.

Kontakt Bietigheim-Bissingen

Allgemeine Anfragen:

Tel: 07142 91030
Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag

7:30 - 18:00 Uhr

Freitag

7:30 - 16:30 Uhr


Fragen zur Terminvereinbarung:

Mail: anmeldung@reha-hess.de

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Nach Verletzung, Operation oder Krankheit kann die Ergotherapie helfen, die Beweglichkeit wiederherzustellen, die Muskulatur zu kräftigen, das Tasten und Spüren wieder zu erfühlen.

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung in der Orthopädie ist die größtmögliche Selbständigkeit des Patienten in der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung. Zudem lernt der Patient sich zu schonen und schmerzarm zu bewegen, sodass er künftig aktiv und selbstbestimmt sein Leben gestalten kann.

Kontakt Crailsheim

Allgemeine Anfragen:

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Nach Verletzung, Operation oder Krankheit kann die Ergotherapie helfen, die Beweglichkeit wiederherzustellen, die Muskulatur zu kräftigen, das Tasten und Spüren wieder zu erfühlen.

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung in der Orthopädie ist die größtmögliche Selbständigkeit des Patienten in der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung. Zudem lernt der Patient sich zu schonen und schmerzarm zu bewegen, sodass er künftig aktiv und selbstbestimmt sein Leben gestalten kann.

Wir behandeln in unserer Ergotherapie Störungen in folgenden Bereichen:
  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Pädiatrie

Ziel der ergotherapeutischen Behandlung bei Erwachsenen ist die größtmögliche Selbständigkeit des Patienten in der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung. Zu dem lernt der Patient wie er künftig nach oder während einer Erkrankung aktiv und selbstbestimmt sein Leben gestalten kann. Bei der Behandlung von Kindern steht die Förderung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten im Vordergrund um auch hier eine altersentsprechende Selbständigkeit zu entwickeln.

 

Ergotherapie in der Orthopädie

Nach Verletzung, Operation oder Krankheit kann die Ergotherapie helfen, die Beweglichkeit wiederherzustellen, die Muskulatur zu kräftigen sowie Narben und Sensibilitätsstörungen zu verbessern. Zusätzlich beraten wir Sie gerne im Bereich der Schienenversorgung (z.B. bei Karpaltunnelsyndrom) und bei möglichen Arbeitsplatzanpassungen.

Behandlungsschwerpunkte in der sind vor allem

  • Entzündliche und degenerative Gelenkserkrankungen (z.B. Rheuma, Arthrose)
  • Verletzungen der Knochen, Muskeln, Sehen und Bändern
  • Narbenbehandlungen nach Verbrennungen oder Operation
  • Angeborene und erworbene Fehlbildungen

 

Ergotherapie in der Neurologie

Ob nach einer akuten oder bei einer chronischen Erkrankung kann die Ergotherapie helfen, die größtmögliche Selbständigkeit des Patienten in der persönlichen, häuslichen und beruflichen Lebensführung zu verbessern und zu erhalten. Der Patient lernt innerhalb der Therapie, wie er sein Leben künftig auch bei fortbestehender Krankheit aktiv und selbstbestimmt gestalten kann.

Behandlungsschwerpunkte sind vor allem

  • Schlaganfälle und Schädel-Hirn-Traumas
  • Demenz
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose und ALS

Die Behandlung in der Ergotherapie ist hier sehr breit aufgestellt und kann somit viele Bereiche neurologischer Erkrankungen abdecken.

Mögliche Ziele der Therapie sind folgende:

  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Verbesserung der Sensibilität
  • Steigerung der Hirnleistung (z.B. Konzentration, Gedächtnis)
  • Selbständigkeit im Alltag

 

 

Ergotherapie in der Pädiatrie

Bei Erkrankungen oder Störungen im Kindes- und Jugendalter bietet die Ergotherapie verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, egal ob die Probleme im Kindergarten, der Schule oder im familiären Umfeld bestehen.

Behandlungsschwerpunkte sind vor allem  

  • Konzentrationsschwächen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Körperliche und geistige Behinderung (z.B. Down-Syndrom und Autismus)
  • Grob-, Fein- und Graphomotorik
Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Manuelle Therapie der oberen Extremität
  • Steigerung der Beweglichkeit und der Muskelkraft
  • Thermische Behandlung (Wärme, Kälte)
  • Narbenbehandlung

 

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Koordination von Sinnesorganen und Bewegung
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung
  • Verbesserung von pathologischen Haltungs- und Bewegungsmustern
  • Alltagsorientiertes Training

 

Neuropsychologisch-orientierte Behandlung
  • Verbesserung und Erhalt der kognitiven Funktionen
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung
  • Erlernen von Problemlösungsstrategien

Evalutation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL)

Bei der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit handelt es sich um eine objektive Feststellung verbliebener funktioneller Einschränkungen nach Operationen, Verletzungen oder auch degenerativer Erkrankungen mittels verschiedener Belastungsprüfungen.


Ziel: Ermittlung eines positiven und negativen Leistungsbildes


Eine umfassende EFL-Testung besteht aus einer Befragung des Probanden zu Krankheitsbild, Krankheitsverlauf, Schmerz und Funktionseinschränkungen, der Erhebung einer Arbeitsplatzbeschreibung sowie einer umfassenden Testbatterie:

  • Testdauer von 6 Stunden (verteilt auf 2 Tage)
  • 29 standardisierte, funktionelle Leistungstests
  • spezifische arbeitsbezogene Tests

Professionelle Betreuung durch ausgebildete EFL-Therapeuten 

  • Dr. med. Christoph Lukas (Facharzt für Orthopädie)
  • Dr. med Eva Rauscher (Fachärztin für Neurologie)
  • Tobias Strobel (Sporttherapeut)
  • Katharina Schneider (Ergotherapeutin)


EFL als Präventivmaßnahme
Eine EFL Testung kann bei häufigen Krankheitstagen oder auffälligen Leistungsabfällen der Mitarbeiter jederzeit durch das Unternehmen ohne vorliegende Beeinträchtigung beauftragt werden. Durch die Ergebnisse der Testungen können zum einen medizinisch belegbare Aussagen über die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters getätigt werden und zum anderen Anregungen zu einer möglichen Arbeitsplatzumgestaltung oder internen Versetzung gegeben werden, sodass der Arbeitsplatz anschließend optimal an die reellen Möglichkeiten des Mitarbeiters angepasst werden kann.

Wichtige Fragen vorab

  • In der Ergotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhalten Sie über die Zahlung eine Quittung.
  • Sollte ein Befreiungsausweis vorliegen, bitten wir Sie diesen an Ihrem ersten Behandlungstag vorzulegen.
  • Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Falls wir den Termin nicht mehr anderweitig vergeben können, müssen wir Ihnen laut §615BGB eine Ausfallgebühr berechnen.

 

  • Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach der Ausstellung des Rezepts erfolgen. Stellt der behandelnde Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf fest muss innerhalb 14 Tage nach der Ausstellung des Rezepts mit der Therapie begonnen werden.
  • Zwischen zwei Behandlungsterminen innerhalb des verordneten Rezepts dürfen maximal 28 Tage liegen.
  • Verordnungen mit maximal 6 verordneten Behandlungseinheiten sind maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig.
  • Verordnungen mit mehr als 6 verordneten Behandlungseinheiten sind maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig.